Allgemeine Geschäftsbedingungen 50‘s ville Motel

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Motelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Motels (Motel-Aufnahmevertrag).
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Motels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, vertragliche Verjährungsbegrenzung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Motel zustande. Dem Motel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Motel und der Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Motel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Motel-Aufnahmevertrag, sofern dem Motel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das Motel verjähren grundsätzlich in einem halben Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren.

(5) Die Verjährungsverkürzungen gelten zugunsten des Motels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung, aber in keinem Fall bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Motels beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Das Motel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Motels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Motels an Dritte. Als Zahlungsmittel wird Bargeld (Euro), EC-Karte, Mastercard und Visacard vom Motel akzeptiert.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zulasten des Gastes.
(4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, so kann das Motel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(5) Das Motel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Motels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Motels erhöht.
(6) Rechnungen des Motels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Motel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Motel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Motel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(7) Das Motel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
(8) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Motel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatz 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(9) Das Motel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehendem Absatz 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Absätze 7 und 8 geleistet wurde.
(10) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Motels aufrechnen oder verrechnen.

§ 4 Zimmerbereitstellung, Nutzungsumfang , Zimmerübergabe und -rückgabe

(1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Die Zubereitung von Speisen auf den bereitgestellten Zimmern durch Gäste ist untersagt. Für den Verzehr von Speisen kann das benachbarte Diner genutzt werden. Die Mitnahme von unverpackten Speisen oder offenen Getränken auf die Motelzimmer ist untersagt.
(3) Das Rauchen auf den Motelzimmern ist nicht gestattet.
(4) Die Durchführung von Foto- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist grundsätzlich untersagt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des Motels in Textform.

(5) Das Mitführen oder die Beherbergung von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Motels in Textform gestattet
(6) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(7) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Motel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Motel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Motel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 5 Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Motels (Abbestellung, Stornierung, No-Show)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Motel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Motels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges des Motels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Sofern zwischen dem Motel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Motels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Motel in Textform ausübt, sofern ein Fall des Leistungsverzugs des Motels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
(3) Wurde zwischen dem Motel und dem Gast kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt wirksam vereinbart, so gilt als vereinbart, dass der Rücktritt des Gastes in Textform bis zu 4 Tagen vor geplanter Inanspruchnahme der Leistungen des Motels kostenfrei erfolgen kann. Bei einem Rücktritt bis zu 3 Tagen vor geplanter Inanspruchnahme entstehen 50 % des vereinbarten Preises. Bei einem Rücktritt des Gastes innerhalb von weniger als 1 Tag vor geplanter Inanspruchnahme oder am Tag der Inanspruchnahme der Leistung gilt nachfolgender Absatz 4 dieses Paragrafen.

(4) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Motel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Motel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Motels pauschalieren.
Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 6 Rücktritt des Motels

(1) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Motel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Motels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Absätze 7 bis 9 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Motel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Motel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Motel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Motel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
– das Motel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Motelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Motels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Motels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte § 1 Nummer 2 vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Motels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 7 Haftung des Motels

(1) Das Motel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(2) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Motel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Motels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Motels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Motels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Motels auftreten, wird das Motel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Motel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 Euro -und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 Euro-.
(4) Die Haftungsansprüche gemäß Abs. 3 erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Motel Anzeige macht (§ 703 BGB).
(5) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Motelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Motel haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Motel haftet nicht für auf dem Motelgrundstück abgestellte und/oder rangierte Kraftfahrzeuge sowie für deren Inhalt, wenn die dem Schaden zugrunde liegende Pflichtverletzung fahrlässig verursacht, jedoch keine Kardinalpflicht ist. Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Motels. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit wird hiervon nicht eingeschränkt.

§ 8 Datenschutz

Das Motel respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Informationen seiner Gäste. Personenbezogene Informationen werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Gastes unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Erbringung der Leistungen des Motels notwendig ist.

§ 9 E-Mail Kommunikation

Mit dem Abschluss der Buchung erhält der Gast vom Motel eine E-Mail mit den Informationen über die Reservierung
Ferner übersendet das Motel, soweit von diesem für notwendig befunden, weitere Mails zur Buchungsbestätigung, Buchungsänderung oder Stornierung.
Ferner steht es dem Motel frei, zeitnah nach dem Aufenthalt eine E-Mail an den Gast zu übersenden, mit welchem darum gebeten wird, das Formular über die Gästebewertung auszufüllen oder eine Gästebewertung abzugeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Motel in Textform. Dies gilt auch für dieses Formerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Motels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Motels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Motels.

(4) Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.